Reise- & Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde eine Rechnung sowie – soweit gesetzlich vorgeschrieben – den Sicherungsschein gemäß § 651r BGB. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 10 Tagen ausdrücklich oder durch Zahlung annimmt.
2. Bezahlung / Sicherungsschein
Der Reiseveranstalter hat eine Insolvenzversicherung gemäß § 651r BGB abgeschlossen. Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 35 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Reiseunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises zurückzuhalten. Wird der Reisepreis trotz Mahnung nicht vollständig bezahlt, kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten und angemessene Rücktrittskosten verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Reiseprospekt bzw. der Onlineausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
4. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der §§ 651f und 651g BGB vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen oder zu senken, soweit sich nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn Änderungen ergeben bei:
- a) den Preisen für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- b) den Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
- c) den für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkursen.
Erhöhen sich die genannten Kosten, kann der Reisepreis entsprechend angepasst werden. Der Reiseveranstalter wird den Kunden über eine Preisänderung unverzüglich, klar und verständlich in Textform informieren und dabei die Berechnung der Preisänderung darlegen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, kann der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter gesetzten angemessenen Frist
- der Preisänderung zustimmen oder
- kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen eine Preissenkung einzuräumen, wenn sich die genannten Kosten nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn verringern und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
5. Rücktritt durch den Reisenden / Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Der Reiseveranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen. Statt einer konkreten Berechnung gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
- für Zug-, Flug-, Bus- oder Selbstfahrer-Reisen
- bis 50 Tage vor Reiseantritt (mind. € 20,00 p.P.) 10 % des Reisepreises
- 49 – 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 6 Tage vor Reiseantritt bis Anreisetag 75 % des Reisepreises
- für Fluss- und Hochsee-Kreuzfahrten
- bis 56 Tage vor Reiseantritt (mind. € 50,00 p.P.) 10 % des Reisepreises
- 55 – 28 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 27 – 15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
- 14 Tage vor Reiseantritt bis Anreisetag 80 % des Reisepreises
- am Anreisetag 90 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Ersatzperson
Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in den Vertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
- die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
- unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Der Kunde erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für vermittelte Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, haftet der Reiseveranstalter nicht.
9. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reiseabbruch-, Unfall- und Gepäckversicherung wird empfohlen.
Veranstalter
W.K.R. Weinkulturreisen GmbH
Burg Layen 1 | 55452 Rümmelsheim
Tel. 06721 / 965-332 | Fax 06721 / 965-202
E-mail: info@wkr-reisen.de
